AbschlussPilot
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der AbschlussPilot GmbH, Lübberstraße 29, 32052 Herford (nachfolgend „AbschlussPilot“ oder „Anbieter“), gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform AbschlussPilot, die zwischen dem Anbieter und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(4) Diese AGB gelten ergänzend zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag (Softwarenutzungsvertrag). Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Einzelvertrages diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) AbschlussPilot ist eine cloudbasierte Softwareplattform zur Unterstützung von Buchhaltungs- und Finanzteams. Die Plattform dient der Verbesserung von Organisation, Koordination und prozessualer Qualität (nicht der inhaltlichen Richtigkeit der Abschlüsse) innerhalb von Buchhaltungsprozessen. Sie umfasst insbesondere Funktionen zur Aufgabenverwaltung, zum Fristenmanagement, zur Zuständigkeitsverteilung, zum Dokumentenmanagement sowie zur team- und gesellschaftsübergreifenden Zusammenarbeit.

(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem im Einzelvertrag vereinbarten Paket (Basic, Advanced, Professional oder Enterprise) und den dort vereinbarten Nutzungsgrenzen. Ergänzend gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Leistungsbeschreibung des Anbieters.

(3) Der Anbieter stellt die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Ein Anspruch auf Überlassung von Software zur Installation beim Kunden besteht nicht.

§ 3 Kein Beratungsprodukt – Haftungsausschluss fachlicher Inhalte

(1) AbschlussPilot ist ausschließlich ein Werkzeug zur organisatorischen und prozessualen Unterstützung bei der Durchführung von Jahresabschlussprozessen. Die Plattform erbringt keine steuerliche, rechtliche, betriebswirtschaftliche oder buchführungsbezogene Beratung und ist kein Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsprodukt im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder der Wirtschaftsprüferordnung (WPO).

(2) Insbesondere werden über die Plattform keine steuerlichen oder rechtlichen Empfehlungen gegeben, keine Berechnungen im Sinne einer fachlichen Begutachtung durchgeführt und keine gesetzlichen Vorschriften interpretiert oder ausgelegt. Checklisten, Vorlagen und sonstige Inhalte der Plattform dienen ausschließlich der Orientierung und strukturellen Unterstützung; sie ersetzen weder fachkundigen Rat noch die eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden.

(3) Die fachliche und rechtliche Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und sonstigen damit verbundenen Dokumenten verbleibt vollständig beim Kunden sowie dessen qualifizierten Fachkräften. Die Haftung des Anbieters richtet sich ausschließlich nach § 13.

(4) Sämtliche auf der Website des Anbieters sowie innerhalb der AbschlussPilot-Plattform bereitgestellten Inhalte – insbesondere Checklisten, Vorlagen, Hinweise und Beschreibungen von Abläufen – dienen ausschließlich der organisatorischen Unterstützung bei der Durchführung von Abschlussprozessen.

(5) Diese Inhalte stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfungsleistung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Die AbschlussPilot GmbH ist kein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Sinne der einschlägigen Berufsgesetze (StBerG, WPO, BRAO).

(6) Die bereitgestellten Checklisten und Inhalte basieren auf fundiertem Fachwissen aus den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Sie wurden jedoch nicht für den individuellen Sachverhalt des jeweiligen Nutzers erstellt und können diesen auch nicht berücksichtigen. Die AbschlussPilot GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Inhalte:

  • vollständig, aktuell oder fehlerfrei sind,
  • den aktuellen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen entsprechen,
  • für den individuellen Sachverhalt des Nutzers geeignet oder anwendbar sind.

(7) Nutzer sind verpflichtet, die Inhalte durch qualifizierte Fachkräfte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) auf ihre Anwendbarkeit im Einzelfall prüfen zu lassen. Eine Haftung der AbschlussPilot GmbH für Schäden, die aus der Verwendung der Inhalte ohne entsprechende fachkundige Prüfung entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Einzelvertrages (Softwarenutzungsvertrag) durch beide Parteien. Alternativ kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt und der Anbieter dies durch Auftragsbestätigung oder durch Freischaltung des Zugangs zur Plattform bestätigt.

(3) Diese AGB werden in der im Einzelvertrag bezeichneten Fassung Vertragsbestandteil. Sie werden dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich unter abschlusspilot.de/agb abrufbar.

(4) Der Anbieter bewahrt den Einzelvertrag einschließlich der einbezogenen Anlagen auf. Dem Kunden wird eine Ausfertigung in Textform zur Verfügung gestellt; eine automatisierte Abrufmöglichkeit über die Plattform besteht nicht.

§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im Rahmen des vereinbarten Pakets und der vereinbarten Nutzungsgrenzen zu nutzen.

(2) Der Kunde erhält ferner ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den in der Software bereitgestellten Checklisten, Vorlagen und Gliederungsstrukturen (nachfolgend „Inhalte“), beschränkt auf die interne Nutzung im Rahmen des Abschlussprozesses des Kunden. Eine Vervielfältigung, Extraktion, Reproduktion, Weitergabe an Dritte, Rückentwicklung der zugrundeliegenden Struktur oder Verwendung der Inhalte außerhalb der Software – insbesondere zum Aufbau eines eigenen oder fremden Produkts – ist nicht gestattet, unabhängig vom Format (u. a. Audit-Export, PDF, Screenshot).

(3) Der Kunde ist berechtigt, weiteren natürlichen Personen (Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen) Zugriff auf die Software einzuräumen (nachfolgend „Nutzer“). Der Kunde verpflichtet sich, jeden Nutzer vor Zugriffsgewährung wirksam zur Einhaltung der in Absatz 2 geregelten Nutzungsbeschränkungen zu verpflichten (z. B. durch interne Anweisung, Arbeitsvertrag oder gesonderte Erklärung), und haftet für Verstöße seiner Nutzer gegen diese Beschränkungen wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB).

(4) Räumt der Kunde einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder sonstigen Dritten Zugriff auf den Audit-Export, das PBC-Cockpit oder einen Lesezugang ein, gilt dieser Dritte als Nutzer im Sinne der Absätze 2 und 3. Der Kunde stellt sicher, dass der Dritte vor Zugriffsgewährung entsprechend verpflichtet wird, und ist verpflichtet, dies dem Anbieter auf Verlangen nachzuweisen. Ob und in welchem Umfang solche Zugänge gegen die vereinbarte Nutzeranzahl zählen, richtet sich nach Absatz 7.

(5) Die Nutzung wird je Gesellschaft lizenziert. Als Gesellschaft gilt jede rechtlich selbstständige Einheit des Kunden. Je lizenzierter Gesellschaft und Geschäftsjahr ist ein Jahresabschluss umfasst; Zwischenabschlüsse desselben Geschäftsjahres (Monats-, Quartals- oder Halbjahresabschlüsse) sind eingeschlossen, soweit das vereinbarte Paket diese Funktion vorsieht. Die Nutzung einer lizenzierten Gesellschaft für Abschlüsse weiterer rechtlich selbstständiger Einheiten ist nicht gestattet.

(6) Maßgeblich für die zulässige Anzahl von Gesellschaften und Nutzern ist die im Einzelvertrag vereinbarte Anzahl. Sie kann unterhalb der Obergrenze des gewählten Pakets liegen. Die Obergrenzen der Pakete betragen:

  • Basic: höchstens 1 Gesellschaft, höchstens 5 Nutzer
  • Advanced: höchstens 5 Gesellschaften, höchstens 15 Nutzer
  • Professional: höchstens 15 Gesellschaften, höchstens 40 Nutzer
  • Enterprise: nach Vereinbarung

(7) Lesezugänge für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen einer Kooperation des Anbieters mit der jeweiligen Kanzlei gewährt werden, zählen nicht gegen die vereinbarte Nutzeranzahl. Im Übrigen zählt jeder eingerichtete Zugang.

(8) Eine Überschreitung der vereinbarten Gesellschafts- oder Nutzeranzahl ist nicht gestattet. Bei dauerhafter Überschreitung ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden ein entsprechendes Erweiterungsangebot zu unterbreiten oder nach vorheriger Abmahnung in Textform den Zugang zu sperren.

(9) Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des Kundenunternehmens ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist nach Absatz 4 ausdrücklich vorgesehen. Zugänge sind personengebunden; die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig.

(10) Alle vom Kunden in die Plattform eingegebenen Daten und Inhalte bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an diesen Daten. Der Anbieter verarbeitet die Kundendaten zur Vertragserfüllung und gemäß den Weisungen des Kunden; § 11 Absatz 3 bleibt unberührt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Zugangsdaten und hat diese vertraulich zu behandeln. Er haftet für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm oder seinen Nutzern in die Plattform eingegebenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der eingegebenen Inhalte.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf die Plattform oder einem Missbrauch seiner Zugangsdaten erlangt.

(5) Eine Rückwärtsanalyse (Reverse Engineering), Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist untersagt, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Einzelvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung richtet sich nach dem im Einzelvertrag vereinbarten Abrechnungsrhythmus und erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Wird eine monatliche Abrechnung vereinbart, gilt der im Einzelvertrag ausgewiesene höhere Monatspreis.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Der Anbieter kann die Abwicklung über einen Zahlungsdienstleister anbieten; in diesem Fall erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat oder hinterlegt eine Kreditkarte. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach einer angemessenen Fristsetzung den Zugang zur Plattform zu sperren.

(4) Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere wenn durch die Nutzung des Kunden Rechte Dritter verletzt werden, ein Missbrauch der Plattform vorliegt oder Sicherheitsrisiken für andere Nutzer oder die Infrastruktur des Anbieters entstehen. Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung unverzüglich informieren und die Sperre aufheben, sobald der Grund beseitigt ist.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Preis nach Ablauf von 12 Monaten ab Vertragsschluss einmalig je Kalenderjahr anzupassen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss (bzw. der letzten Preisänderung) nach oben oder unten verändert hat. Die Preisanpassung erfolgt prozentual im gleichen Verhältnis wie die Änderung des Index. Der Anbieter wird den Kunden über die Anpassung unter Vorlage der Berechnung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform informieren.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr (Vertragsjahr) geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

(2) Die Abrechnung erfolgt wahlweise jährlich im Voraus oder in monatlichen Raten. Die Wahl der Zahlungsweise hat keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit: Auch bei monatlicher Ratenzahlung läuft der Vertrag für ein volles Jahr und verlängert sich automatisch, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

(3) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an info@abschlusspilot.de genügt).

(4) Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket sowie eine Verringerung der vereinbarten Gesellschafts- oder Nutzeranzahl werden zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres wirksam und sind mit der Frist nach Absatz 3 in Textform anzuzeigen. Eine Erweiterung ist jederzeit möglich und wird zum vereinbarten Zeitpunkt wirksam.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist oder Insolvenz beantragt wird.

(6) Mit Beendigung des Vertrages endet der Zugang zur Plattform. Die Daten des Kunden werden anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; eine Bereithaltung über das Vertragsende hinaus erfolgt nicht. Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten vor Vertragsende zu exportieren. Die Exportfunktion steht ihm während der gesamten Vertragslaufzeit und damit auch innerhalb der Kündigungsfrist nach Absatz 3 zur Verfügung.

§ 9 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Monatsmittel an, gemessen auf Infrastrukturebene. Hiervon ausgenommen sind Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten (montags bis freitags, 8–18 Uhr) ankündigt.

(2) Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Internetausfälle oder Störungen beim Kunden verursacht werden.

(3) Der Anbieter behält sich vor, die Plattform für notwendige Wartungs- und Updatearbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Er wird den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.

§ 10 Datensicherung

(1) Der Anbieter führt regelmäßige Backups der auf der Plattform gespeicherten Kundendaten durch. Die Backups dienen der Wiederherstellung im Falle eines technischen Ausfalls und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Datensicherung durch den Kunden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen, insbesondere vor der Eingabe größerer Datenmengen oder vor wesentlichen Änderungen. Für die Haftung bei Datenverlust gilt § 13.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit die Möglichkeit zum Export seiner Daten zur Verfügung. Nach Vertragsende besteht diese Möglichkeit nicht mehr; es gilt § 8 Absatz 6.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer zur Vertragserfüllung und gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter abschlusspilot.de/datenschutz abrufbar ist. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt nur auf Weisung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; Absatz 3 bleibt unberührt.

(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten über die Plattform verarbeitet (z. B. Mitarbeiterdaten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Anlage des Einzelvertrages und wird vor Produktivnutzung der Plattform vereinbart.

(3) Der Kunde gestattet dem Anbieter, die Daten unwiderruflich zu anonymisieren (Erwägungsgrund 26 DSGVO) und die so anonymisierten, keinen Personenbezug mehr aufweisenden Auswertungen für Produktverbesserungen sowie Branchenanalysen zu verwenden. Ein Rückschluss auf einzelne Kunden oder betroffene Personen ist dabei ausgeschlossen. Diese Gestattung gilt zugleich als Weisung im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrages (dort § 3 Absatz 8).

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder nach Art und Umständen als vertraulich anzusehen sind.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, die der empfangenden Partei bereits vor der Offenbarung bekannt waren oder die von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht offenbart wurden.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für die Dauer von 3 Jahren. Die Nutzungsbeschränkungen nach § 5 Absatz 2 bleiben davon unberührt und gelten zeitlich unbegrenzt fort.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag der im letzten Vertragsjahr vom Kunden geleisteten Vergütung. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer vom Anbieter übernommenen Garantie bleibt unberührt.

(5) Die Software dient der Planung, Steuerung und Dokumentation des Abschlussprozesses sowie der Aufbereitung vom Kunden eingegebener Daten in Austauschformate (insbesondere DATEV-EXTF) zur Weiterverarbeitung im Buchhaltungssystem des Kunden. Die Software ist kein System der Finanzbuchführung und nicht auf die Einhaltung der GoBD oder vergleichbarer Anforderungen an buchführende Systeme ausgelegt. Die inhaltliche Festlegung der Abschlussbuchungen – insbesondere Konten, Beträge, Vorzeichen und Buchungslogik – erfolgt ausschließlich durch den Kunden; der Anbieter erzeugt keine Buchungsinhalte. Der Kunde ist verpflichtet, die exportierten Daten nach dem Import in sein Buchhaltungssystem auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, bevor er sie weiterverarbeitet oder verbucht. Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige Daten eingibt oder die ihm obliegende Prüfung der exportierten Daten nach dem Import unterlässt oder fehlerhaft durchführt, ist nach Maßgabe der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung obliegenden Mitwirkungspflichten zu erfüllen, insbesondere seine Daten in zumutbarem Umfang regelmäßig zu sichern. Bei einem Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Gewährleistung

(1) Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, Mängel der Plattform innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung dem Anbieter zu melden.

(2) Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Plattform lediglich unwesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die Beeinträchtigung auf unzulässiger Nutzung durch den Kunden beruht.

(3) Eine Minderung des Entgelts wegen Mängeln ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter die Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist ernsthaft und zielgerichtet betreibt.

§ 15 Änderungen der AGB und Leistungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Gesetzesänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung oder technische Neuerungen). Die geänderte Fassung wird dem Kunden per E-Mail unter Markierung der Änderungen zugesendet. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung dieser Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.

(2) Jede Fassung dieser AGB trägt ein Fassungsdatum („Stand“). Für das Vertragsverhältnis gilt die im Einzelvertrag bezeichnete Fassung, bis eine Änderung nach Absatz 1 wirksam wird.

(3) Der Anbieter hält die jeweils aktuelle Fassung sowie sämtliche früheren Fassungen unter abschlusspilot.de/agb dauerhaft zum Abruf bereit. Frühere Fassungen werden dort unter Angabe ihres Fassungsdatums als PDF bereitgestellt.

(4) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang der Plattform weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt.

§ 16 Abtretung und Übertragung

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert und hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Übertragung.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Herford, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 18 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser Klausel selbst bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Die E-Mail genügt der Textform.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt

AbschlussPilot GmbH
Lübberstraße 29
32052 Herford

E-Mail: info@abschlusspilot.de
Telefon: +49 5221 1412470

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